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   FG Hessen, 22.03.1990 - 10 K 2450/89   

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https://dejure.org/1990,23805
FG Hessen, 22.03.1990 - 10 K 2450/89 (https://dejure.org/1990,23805)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.03.1990 - 10 K 2450/89 (https://dejure.org/1990,23805)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. März 1990 - 10 K 2450/89 (https://dejure.org/1990,23805)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1990, 577
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Mit seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 577 veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht (FG) der Klage stattgegeben: Die Zahlungen des Klägers an seine Mutter seien als Werbungskosten zu qualifizieren, da er diese zur Erzielung von Einkünften erbracht habe.
  • FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05

    Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Zuordnung von Aufwendungen

    Dies gilt auch für die Wasserkosten, deren Auswirkungen sich im übrigen in einem sehr begrenzten Rahmen bewegen (a.A. für das Wassergeld: Hessisches FG, Urteil vom 22. März 1990 10 K 2450/89, EFG 1990, 577).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - 3 K 1844/97

    Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Verwandten als außergewöhnliche

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  • FG Niedersachsen, 10.09.1997 - IV 268/95

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten; Wassergeld als

    Das FA teilte ihm mit, nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts von 22. März 1990 10 K 2450/89 (EFG 1990 S. 577) gehörten die Wasser- und Kanalkosten zwar grundsätzlich zu den anzuerkennenden Nebenkosten des häuslichen Arbeitszimmers, seien in der Regel aber so gering, daß kein Ansatz erfolgen könne.
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